AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des K3 - Kenos Kraft Klub (Stand: 01.05.2024)
§ 1 Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der K3, so weit im Einzelfall nichts anders vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit K3 abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines oder mehrerer von K3 betriebenen Fitnessstudios berechtigt sind. Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande.
§ 2 Hausordnungen
Bei Nutzung des K3 Studios unterliegt das Mitglied der in dem Studio jeweils geltenden Hausordnung. Die Hausordnungen können insb. Regelungen über Bekleidung, Gerätenutzung und Nutzungszeiten beinhalten.
§ 3 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
(1) Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von K3 möglich.
(2) Das Mitglied verpflichtet sich K3 gegenüber, dass ihm ausgehändigte Magnetchiparmband nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Das Mitglied verpflichtet sich weiterhin, jeden Verlust von Mitgliedskarte oder Chiparmband unverzüglich schriftlich bei K3 zu melden.
§ 4 Folgen eines Verlustes von Mitgliedskarte/Chiparmband bzw. deren Überlassung an Dritte
(1) Bei Verlust von Chiparmband wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft. Die Kosten betragen 20 EUR für ein Chiparmband.
(2) Nutzt eine dritte Person unbefugt das Chiparmband des Mitglieds und ist diese Nutzung darauf zurückzuführen, dass diese Gegenstände dem Dritten durch das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig überlassen worden sind oder dass das Mitglied einen Verlust der Gegenstände nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt hat, so ist das Mitglied verpflichtet, für jede Nutzung des K3 Studios durch den Dritten einen pauschalen Schadensersatz iHv 10 EUR (bei Premium-Mitgliedschaft: 20 EUR) zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch K3 bleibt unberührt.
§ 5 Umfang der geschuldeten Leistungen
(1) Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung des gesamten Sport- und Fitness-Center-Bereichs einschließlich der Sanitäranlagen (WC, Dusche).
(2) Dienstleistungen, die zur Benutzung der Fitnessstudioeinrichtungen erforderlich sind (insb. Gerätebetreuung) sind von dem monatlichen Mitgliedsbeitrag mit umfasst. Für eine zusätzliche individuelle Betreuung („Personal Fitness Trainer“) fällt monatlich eine zusätzliche Gebühr an. Preise und Leistungsumfang des Personal Fitness Trainer-Angebots können erfragt werden.
(3) Der monatliche Mitgliedsbeitrag berechtigt zur Teilnahme an sämtlichen regelmäßigen Trainingskursen. Für einzelne zusätzliche Veranstaltungen (insb. mit externen Fitness-Trainern) können zusätzliche Gebühren anfallen. Auf derartige Zusatzgebühren wird bei Ankündigung eines solchen Kurses gesondert hingewiesen.
(4) K3 garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte oder Plätze in Kursen zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte und Kursplätze vorgehalten/bereitgestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung des Fitness-Centers mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist.
(5) Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann regelmäßig bis Vertragsende zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtungen des K3 Studios nicht in Anspruch nimmt, aus Gründen, die in seiner Person liegen.
(6) Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum Monatsersten bzw. zum 15. jeden Monats im Voraus fällig und werden per Lastschrift eingezogen. Bankrücklastschriften sind vom Mitglied zu tragen. Für Mahnschreiben wird eine Gebühr von 5 € fällig. Eine Änderung der Bankverbindung ist K3 unverzüglich mitzuteilen
§ 6 Verzehr mitgebrachter Getränke
Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb des K3 - und Wellnessbereichs gestattet. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und von Speisen ist innerhalb des gesamten Fitness-Centers untersagt.
§ 7 Haftungsbeschränkung
(1) K3 haftet grds. nicht für Schäden des Mitglieds. Die Nutzung der Geräte von K3 erfolgt eigenverantwortlich. K3 übernimmt keine Haftung für Schäden, die während oder außerhalb der Öffnungszeiten und sowohl in Anwesenheit als auch in Abwesenheit des Personals vor Ort durch unsachgemäße Nutzung der Fitnessgeräte entstehen. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von K3, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(2) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in K3 Studio zu bringen. Von Seiten K3 werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch K3 zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von K3 in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.
§ 8 Kündigungsrechte vom K3
(1) Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies die K3, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
(2) Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
(3) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich K3 ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.
§ 9 Kündigung durch das Mitglied
(1) Das Mitglied ist insb. unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:
1. Bei Eintritt einer Schwangerschaft.
2. Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote der K3 unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile (bspw. Spa- und Wellnessbereich, Kursangebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig.
(2) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 u. 2 wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, bei K3 im Original eingereicht wird.
(3) Eine Kündigung des Mitglieds, gleich aus welchem Grund, muss der K3 im Original per Post zugehen. Kündigungen in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form sind ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Kündigung per Fax ist nicht wirksam.
(4) Mit Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied das Chiparmband abzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht bis spätestens 14 Tage nach Beendigung der Mitgliedschaft, so wird die in § 3 Abs. 1 genannte Verlustgebühr fällig.
§ 10 Zustimmung zur Datenerhebung und -verwertung
(1) K3 erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen. Es handelt sich hierbei um die vom Mitglied im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil und Festnetz), E-Mailadresse, Bankverbindung.
(2) Zudem werden bei Betreten des K3 Studios die auf dem Chiparmband gespeicherte Mitgliedsnummer sowie das Datum und die Uhrzeit erfasst. K3 speichert diese Daten für maximal zwei Monate. Sie dienen ausschließlich der Überwachung unbefugter Nutzungen und werden sonst in keiner Weise verwendet oder Dritten zugänglich gemacht.
(3) Ebenso überwacht K3 die komplette Trainingsfläche des Studios mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die dabei gewonnenen Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von strafbaren Handlungen wie Sachbeschädigungen (§ 303 StBG), Diebstahl (§ 242 StGB), Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB) und Betrug (§ 263 StGB) sowie zur Abwehr oder Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erforderlich ist. Ausgenommen von der Videoüberwachung sind die Bereiche der Umkleidekabinen, Toiletten und Duschen. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortlichen Stellen werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Jedenfalls erteilt jedes Mitglied seine Zustimmung zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im oben angeführten Sinn. Die Aufzeichnungen werden grundsätzlich nicht länger als 72 Stunden gespeichert. Bei Vorliegen relevanter Straftaten werden die Videoaufnahmen an die zuständigen Behörden weitergeleitet.
(4) Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Mitgliedsdaten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a), Art. 6 Abs. 1 lit. b) und Art. 6 Abs. 1 lit. e), f) DSGVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Werbeaktionen, Aufklärung von strafbaren Handlungen sowie zur Abwehr oder Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird K3 hierfür gesondert eine Einwilligung bei dem Mitglied einholen. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise von K3 verwiesen.
§ 11 Sonstiges
(1) K3 ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. K3 wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
(3) Vertragssprache ist deutsch.